Gebührenordnung

Bindende Gebührenordnung für Tierärzte

Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beschlossen.

Eine Neuauflage der für Tierärzt*innen verbindlichen Gebührenordnung (GOT)
wurde vom Bundeskabinett beschlossen und tritt am 22. November 2022 in Kraft.

Begründung:

Zuletzt gab es im Jahr 1999 eine Novellierung der GOT. Ein aktuelles Gutachten durch das BMEL (Landwirtschaftsministerium) hat gezeigt, dass die Gebühren durchschnittlich um 20 % zu niedrig sind, um kostendeckend arbeiten zu können. Zudem fehlen in dem alten Leistungskatalog viele moderne Leistungen, wie z. B. die Computertomographie.

Somit ist eine Novellierung seit Jahren überfällig – letztlich um Fachkräfte in der Branche zu halten (Notdienstkrise etc.), die Versorgung der Tiere weiterhin optimal durchführen zu können  und der modernen Tiermedizin Rechnung zu tragen.

Bedeutung für Tierhalter:

Ab November 2022 werden tierärztliche Leistungen deutlich mehr kosten. Da die Gebührenordnung für Tierärzte bindend ist, müssen Sie mit einer durchschnittlichen Anhebung der Behandlungskosten um 20 % rechnen.

Deshalb ist es eine Überlegung wert, für Ihr Tier eine Tierkrankenversicherung abzuschließen.

Als Empfehlung sollten Sie sich zumindest ein Sparkonto für die Tierbehandlungen anlegen.